SWISS TAKEOVER BOARD

Rechtsgrundlagen

Revision vom 28. Januar 2013

Revision vom 28. Januar 2013

Mitteilung vom 10. April 2013:

Die Kommission für öffentliche Kaufangebote (Übernahmekommission), eine eidgenössische Kommission, welche die Einhaltung der Bestimmungen über öffentliche Kaufangebote im Einzelfall überprüft, veröffentlicht heute eine Teilrevision der Verordnung der Übernahmekommission über öffentliche Kaufangebote (Übernahmeverordnung, UEV). Im Weiteren wurden auch das „UEK-Rundschreiben Nr. 1 : Rückkaufprogramme“ revidiert sowie das „UEK-Rundschreiben Nr. 4: Freiwillige öffentliche Tauschangebote“ aufgehoben. Diese Revisionen sind zusammen mit einem Erläuterungsbericht zur Revision der UEV abrufbar auf der Website: www.takeover.ch.

Mehrere Aspekte haben die Übernahmekommission zur Überarbeitung ihrer Verordnung bewogen. Am 28. September 2012 beschloss das eidgenössische Parlament eine Revision des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG), welche am 1. Mai 2013 in Kraft treten wird und verschiedene Anpassungen notwendig machte. Im Weiteren liegt der Revision der Verordnung eine Neubeurteilung der Gleichbehandlung bei öffentlichen Tauschangeboten zu Grunde, worüber im Mai 2012 eine öffentliche Anhörung durchgeführt wurde. Schliesslich nutzte die Übernahmekommission die Gelegenheit der Revision, um das System der Veröffentlichung der Angebotsdokumente anzupassen und Art. 39 UEV zu korrigieren, der die Meldepflicht bedeutender Aktionäre während eines Angebotes regelt.

Das UEK-Rundschreiben Nr. 1 wurde revidiert, um den neuen Bestimmungen betreffend Marktmissbrauch in der Verordnung über die Börsen und den Effektenhandel (BEHV) Rechnung zu tragen, welche vom Bundesrat heute beschlossen und veröffentlicht wurden (http://www.admin.ch/aktuell/00089/index.html?lang=de&msg-id=48433). Demnach werden die Zuständigkeiten betreffend Rückkaufprogramme künftig zwischen der Übernahmekommission und der FINMA aufgeteilt.

Die neuen Bestimmungen werden am 1. Mai 2013 in Kraft treten, gleichzeitig mit den neuen Vorschriften des BEHG und der BEHV. Das Rundschreiben Nr. 4 wird per gleiches Datum aufgehoben.

 

Erläuterungsbericht zur Revision der Verordnung über öffentliche Kaufangebote

Rapport explicatif concernant la révision de l’ordonnance sur les OPA

Beilage 1 : Anhörungsvorlage vom 4. Mai 2012 (nur auf französisch)

Beilage 2 : Stellungnahmen zur Anhörung

Änderung UEV vom 28. Januar 2013 (AS 2013 1119)

Modification OOPA du 28 janvier 2013 (RO 2013 1119)

Modifica del 28 gennaio 2013 (RU 2013 1119)